Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Venator Holdings Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 30103
EUID
DER1202.HRB30103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2315/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Adresse
Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2025 , 11:27 Uhr
Eröffnung
08.01.2026
Forderungsanmeldefrist
24.02.2026
Einsicht Unterlagen
10.03.2026
Prüfungstermin
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
nicht erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Verwaltung eigenen Vermögens, und die Verwaltung von Beteiligungen (einschließlich stiller Beteiligungen) an in- und ausländischen Konzerngesellschaften. Die Gesellschaft übt insbesondere die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding gegenüber Konzerngesellschaften aus. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit Vorstehendem ausüben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Venator Holdings Germany GmbH sind bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 06.10.2025 wurde die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Wolf sowie ein Verbot für Drittschuldner, an die Schuldnerin zu leisten, verfügt. Das Verfahren ist am 08.01.2026 um 12:26 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sarah Wolf. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.02.2026 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.04.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin liegen ab dem 10.03.2026 zur Einsicht bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg bereit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2315/25
Über das Vermögen
der Venator Holdings Germany GmbH, HRB 30103 Amtsgericht Duisburg, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Dr.Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg und Herrn Michael Vös…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2315/25
Über das Vermögen
der Venator Holdings Germany GmbH, HRB 30103 Amtsgericht Duisburg, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Dr.Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg und Herrn Michael Vössing, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str.4, 47198 Duisburg,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte BBL Brockdorff
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstr. 50-54, 60322 Frankfurt,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.01.2026, um 12:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 10.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 2315/25
Duisburg, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2315/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Venator Holdings Germany GmbH, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Dr.Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg und Herrn Michael…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2315/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Venator Holdings Germany GmbH, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Dr.Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg und Herrn Michael Vössing, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str.4, 47198 Duisburg
ist am 06.10.2025, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 2315/25
Amtsgericht Duisburg, 06.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.