Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 01.10.2026 um 14:20 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rosenthal & Rustemeier GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet (§ 270b InsO). Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Jan Janßen aus Köln bestellt. Es ist ein Verbot der Zwangsvollstreckung einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung ergangen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen sowie Auskünfte über die Vermögensverhältnisse einzuholen. Er hat Bericht zu erstatten über die Eigenverwaltungsplanung, die Vollständigkeit der Buchführung sowie das Bestehen von Haftungsansprüchen gegen Organemitglieder. Zahlungen an Sozialversicherungsbeiträge bedürfen seiner Zustimmung. Zudem ist er beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, Aussichten auf Fort bestehen und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der Sachwalter hat binnen vier Wochen einen Zwischenbericht oder einen ersten Einleitungsbericht binnen zwei Wochen zu erstatten, falls er den Auftrag nicht vollständig erfüllen kann.
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