Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RotaryMotorsport UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 207841
EUID
DEP2507.HRB207841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 30/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.06.2026
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Umbau von Fahrzeugen zu Wettbewerbsfahrzeugen für den Motorsport, die Vermietung von Wettbewerbsfahrzeugen, der Transport zu Rennstrecken, Transportdienstleistungen für die Automobilindustrie sowie der Handel mit Ersatzteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG ist eröffnet. Das Amtsgericht Lüneburg hat das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 18.06.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Amtsgericht Uelzen am 10.03.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche aus Dannenberg, festgesetzt. Die festgesetzten Beträge dürfen von der Insolvenzmasse entnommen werden, sind jedoch gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsmittel gegen die Festsetzungsentscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 18.06.2026 bestimmt wurde. Später wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, wobei ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 18.06.2026 bestimmt wurde. Später wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und stattdessen ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung sowie den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 03.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Aufgrund bestehender Masseunzulänglichkeit sind die Verfahrenskosten zu quoteln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird das schriftliche Verf…
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf den
18.06.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Inso…
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche , Dannenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.03.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzver…
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche Dannenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag - soweit vorhanden - der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Verfahrenskosten sind aufgrund der bestehenden Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO zu quoteln.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlic…
7 IN 30/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der RotaryMotorsport UG, Umbau v. Fahrzeugen u.a., Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien (AG Lüneburg, HRB 207841), vertr. d.: Rudolf Hoffmann, Bürgermeister-Rasche-Straße 3, 29499 Zernien, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 03.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 07.07.2026
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