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Insolvenzprofil
Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 4218
EUID
DER2707.HRB4218
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 60/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2024
Berichtstermin
17.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.04.2024 , 10:00 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung
03.06.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.08.2024
Prüfungsstichtag
24.03.2025
Gläubigerversammlung
07.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 01.02.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Ursprünglich wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Eric Coordes zum Sachwalter ernannt. Durch Beschluss vom 03.06.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Herr Coordes zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen waren bis zum 27.03.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für angemeldete Forderungen war am 17.04.2024 angesetzt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist der Prüfungsstichtag der 24.03.2025. Im weiteren Verfahren wird eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters bzw. Verwalters bestimmt, die auf den 07.04.2026 angesetzt ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 01.02.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Ursprünglich war Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Eric Coordes zum Sachwalter ernannt worden. Am 03.06.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 01.02.2024 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Ursprünglich war Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Eric Coordes zum Sachwalter ernannt worden. Am 03.06.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Herr Coordes zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen waren bis zum 27.03.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin war für den 17.04.2024 angesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen sind im schriftlichen Verfahren geprüft worden, wobei der Prüfungsstichtag der 24.03.2025 ist. Am 12.08.2024 hat der Sachwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit erstattet. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters ist auf den 07.04.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons Roterring, Alstätter Brook 27 , 48683 Ahaus und Herrn Gerd Roterring, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus und Herrn Alfons Hermann Roterring, Alstätter Brook 41 , 48683 Ahaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bolwindokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Die Gläubigerversammlung stimmt aufschiebend bedingt auf die Zahlung von 200.886,68 € an die Insolvenzmasse durch die Roterring Möbelmanufaktur GmbH dem Verzicht auf sämtliche Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern der Insolvenzschuldnerin sowie gegenüber Gesellschaften, an denen Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin beherrschend beteilgt sind, insbesondere auf etwaige Anfechtungsansprüche aus §§ 135, 143 Abs. 3 InsO wegen der freigewordenen oder künftig frei werdenden Sicherheiten der Roterring GbR, zu,
bestimmt auf den 07.04.2026.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 09.03.2026 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 224 B, aus.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 60/23
Amtsgericht Münster, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, vertr. d. d. Gf.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2024, um 09:00 Uhr da…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, vertr. d. d. Gf.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.12.2023 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster , Tel. Nr.0251/384 84 333 , Fax Nr. 025138484300.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
72 IN 60/23
Münster, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons Roterring, Alstätter Brook 27 , 48683 Ahaus und Herrn Gerd Roterring, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus und Herrn Alfons Hermann Roterring, Alstätter Brook 41 , 48683 Ahaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bolwindokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, Telefon: 0251/384 84 333, Fax: 025138484300.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 60/23
Amtsgericht Münster, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons Roterring, Alstätter Brook 27 , 48683 Ahaus und Herrn Gerd Roterring, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus und Herrn Alfons Hermann Roterring, Alstätter Brook 41 , 48683 Ahaus
Verfahrensbevollmächtigte: bolwindokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 60/23
Amtsgericht Münster, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons R…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 60/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4218 eingetragenen Roterring Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hartwig Alfons Roterring, Alstätter Brook 27 , 48683 Ahaus und Herrn Gerd Roterring, Alstätter Brook 41, 48683 Ahaus und Herrn Alfons Hermann Roterring, Alstätter Brook 41 , 48683 Ahaus
Verfahrensbevollmächtigte: bolwindokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten,
ist am 12.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
72 IN 60/23
Amtsgericht Münster, 19.08.2024
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