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Das Restschuldbefreiungsverfahren des Dr. Boris Rothacker ist eingeleitet worden. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am 01.11.2024. Das Amtsgericht Darmstadt beabsichtigt, die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO zu erteilen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung oder Stellungnahmen der Insolvenzgläubiger müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis zum 29.11.2024 vorliegen.
Originalbekanntmachung · Restschuldbefreiungsverfahren
Originalbekanntmachung
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