Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Neuseser Straße 25, 90455 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 30891
EUID
DED3310V.HRB30891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
682/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab
Adresse
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
12.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Werbedruck im Flexodruckverfahren für Pack- und Spezialpapiere und deren Verarbeitung sowie alle damit zusammenhängenden und verwandten Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung ist ein Wechsel des Insolvenzverwalters erfolgt. Nach dem Antrag von Rechtsanwalt Jochen König auf Entlassung aus dem Amt aus wichtigem Grund am 18.11.2025 hat das Amtsgericht Nürnberg mit Beschluss vom 18.12.2025 die Entlassung von Rechtsanwalt Jochen König vollzogen. Gleichzeitig ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 682/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung, Neuseser Straße 25, 90455 Nürnberg, Gz.: Kr/LK, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Krautwald Hans Joachim und Langer Bernd Joachim Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 30891
- Schuldne…
IN 682/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung, Neuseser Straße 25, 90455 Nürnberg, Gz.: Kr/LK, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Krautwald Hans Joachim und Langer Bernd Joachim Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 30891
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwalt König Jochen, Hallstraße 9, 90762 Fürth, Gz.: 20/000600 RR
- Insolvenzverwalter -
2) Rechtsanwalt Dr. Raab Alexander, Hallstraße 9, 90762 Fürth, Gz.: 20/000600
- Insolvenzverwalter -
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erlässt das Amtsgericht Nürnberg am 18.12.2025 folgenden
Beschluss
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3. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen König, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wird aus wichtigem Grund aufgrund eigenen Antrags aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen, § 59 Abs. 1 InsO.
4. Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Raab, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wird zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 682/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung, Neuseser Straße 25, 90455 Nürnberg, Gz.: Kr/LK, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Krautwald Hans Joachim und Langer Bernd Joachim Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 30891
- Schuldneri…
IN 682/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Roti GmbH Flexodruck und Papierverarbeitung, Neuseser Straße 25, 90455 Nürnberg, Gz.: Kr/LK, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Krautwald Hans Joachim und Langer Bernd Joachim Manfred
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 30891
- Schuldnerin -
Mit Schreiben vom 18.11.2025 hat der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt König einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt aus wichtigem Grund gestellt.
Es ist beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt König aus dem Amt als Insolvenzverwalter zu entlassen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Raab als neuen Insolvenzverwalter zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Raab hat sich bereit erklärt, das Amt des Insolvenzverwalters zu übernehmen und ist zur Übernahme des Amtes geeignet.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.12.2025 zum beabsichtigten Wechsel des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen und die mögliche Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu beantragen. Sollte ein anderer Insolvenzverwalter vorgeschlagen werden, wäre darüber in einer Gläubigerversammlung abzustimmen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.11.2025
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