Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und Altenhilfe sowie selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere mit Betrieb von Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen in Bayern zur Versorgung und Betreuung von kranken und alten Menschen gemäß den humanitären Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes, soweit sie einer leistungsfähigen und menschlichen Krankenversorgung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung dienen. Soweit bei einem Erwerb von Beteiligungen an Krankenhäusern oder Trägergesellschaften oder bei Gründung von weiteren Gesellschaften Namen und Zeichen des Roten Kreuzes verwendet werden sollen, ist die Genehmigung des DRK e.V. (Bundesverband) über den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. einzuholen. Einrichtungen werden ärztlich, pflegerisch und kaufmännisch als wirtschaftliche Einheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen betrieben. Die Gesellschaft trägt Sorge für Voraussetzungen einer korporativen Mitgliedschaft in der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist das Leitbild der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke. Sie ist verpflichtet, für alle von ihr betriebenen Einrichtungen Gestellungsverträge mit der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. abzuschließen, soweit diese in der Lage ist, entsprechende Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rotkreuzklinik Lindenberg gemeinnützige GmbH ist anhängig. Am 30.08.2024 hat der Sachwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 285, 208 Abs. 1 InsO). Das Amtsgericht München hat am 08.10.2024 um 16:00 Uhr die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin wird aufgetragen, Verpflichtungen nicht mehr an sie, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO). Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, Zustellungen durchzuführen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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