Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 704843
EUID
DEB8536.HRB704843
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 3/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Stefanie Wehrle-Gressler
Adresse
Röntgenstraße 5, 79539 Lörrach
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
20.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Lörrach ist. Die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems vertreten die Schuldnerin. Im Verfahren sind Verfahrensbevollmächtigte mit der Aktenzeichen 021440-25 tätig. Es wurden Forderungen in Höhe von 512.094,09 EUR festgestellt. Für diese Forderungen steht ein Massebestand von 8.852,80 EUR zur Verfügung, was einer Quote von ca. 1,7 % entspricht. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Wehrle-Gressler wurden festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Vermögenswert für die Vergütungsrechnung belief sich auf 16.729,64 EUR. Ein Schlusstermin gem. § 197 InsO findet im schriftlichen Verfahren statt; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 20.11.2026 eingereicht werden. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Sch…
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRM Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Weiler Straße 5 e, 79540 Lörrach, Gz.: 021440-25
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 512.094,09 EUR steht ein Betrag von 8.852,80 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Sch…
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRM Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Weiler Straße 5 e, 79540 Lörrach, Gz.: 021440-25
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Wehrle-Gressler, Röntgenstraße 5, 79539 Lörrach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 31.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 16.729,64 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um einen 0,1 Bruchteil.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 31.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 0,1 Vergütungsanteile gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten (Auslagenpauschale) in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Sch…
8 IN 3/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rovest Bauberatungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Binzener Straße 9, 79539 Lörrach, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Leonhard Hanganu und Markus Siems
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 704843
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRM Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Weiler Straße 5 e, 79540 Lörrach, Gz.: 021440-25
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- ggf zur Prüfung weiter eingehender Forderungen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lörrach erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 512.094,09 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 8.852,80 € gegenübersteht. Die Gläubiger haben eine Quote von ca. 1,7 % zu erwarten.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 02.10.2026
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