Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 116170
EUID
DEM1201.HRB116170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1297/20 R-13-1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mijo Besker
Adresse
Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
29.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau, Einbau von genormten Fenstern, Türen, Regalen oder anderen genormten Fertigteilen, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH ist die Verwertung der Masse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Die Gläubiger können bis zum 29.09.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Zur Verfügung stehen für die Schlussverteilung EUR 29.472,49 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, bei festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 211.243,49. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist im Rahmen eines Beschlusses vom 12.08.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1297/20 R-15-1 Das Insolvenzverfahren ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 A…
810 IN 1297/20 R-15-1 Das Insolvenzverfahren ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1297/20 R-13-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Gesc…
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1297/20 R-13-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zustellungsauslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 87.939,27 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich mangelnde Buchführung und schwierige Informationsbeschaffung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 50 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 28.358,42 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 12.08.25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1297/20 R-13-1 In dem Insolvenzverfahren ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zusti…
810 IN 1297/20 R-13-1 In dem Insolvenzverfahren ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, zuletzt: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116170),
vertreten durch:
Mijo Besker, Brunnenstraße 102, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 29.09.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, vormals: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen
EUR 29.472,49 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzfo…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROYALRUBIN Pflegedienst GmbH, vormals: Elefantengasse 15, 60313 Frankfurt soll die Schlussverteilung erfolgen. Zur Verfügung stehen
EUR 29.472,49 abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 211.243,49. Das
Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten aus beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20 (810 IN 1297/20 R-13-5).
Frankfurt am Main den, 19.08.2025, Amtsgericht Frankfurt am Main.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.