Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rozal Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 38584
EUID
DEU1308.HRB38584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1712/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sorin-Danut Cozma
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
14.02.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
08.08.2025
Festsetzung Vergütung Verwalter
13.08.2025
Widerspruchsfrist Verfahrenseinstellung
22.10.2025
Einstellung des Verfahrens
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringen von Trockenbau-, Eisenflecht- und Schalungsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 1712/22 anhängig. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse ergangen, darunter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 14.02.2024 sowie die Festsetzung der Vergütung am 13.08.2025. Es wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 08.08.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserteilung gegeben wurde. Zudem wurde die Anhörung der Beteiligten zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse angeordnet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung endet am 22.10.2025. Gläubigern wird insbesondere die Möglichkeit eingeräumt, der Einstellung durch Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung in Höhe von 74895,05 EUR zu widersprechen. Das Verfahren ist mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 17.03.2026 g…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 17.03.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 08.08.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 14.02…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 14.02.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalter…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 22.10.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 74895,05 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Vergütung am 13.08.2025 festgesetzt auf Vergütung ... …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rozal Bau GmbH, Oberläuterstraße 36, 04357 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38584
vertreten durch den Geschäftsführer Sorin-Danut Cozma
- wurde die Vergütung am 13.08.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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