Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 23547
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RPF Refresher GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23547
EUID
DET2214V.HRB23547
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 273/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
12.05.2026
Rechtskraft
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Reinigung von Rußfiltern, Rußpartikelfiltern (RPF), Partikelfiltern, Dieselpartikelfiltern (DPF) für PKW's, Transporter, LKW's, Busse, Bau- und Industriemaschinen im Auftrag für Händler und Endkunden vor Ort.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bad Marienberg, ist am 12.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Montabaur ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH ist am 12.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Das Amtsgericht Montabaur hat den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Gegen diese Entscheidung stand dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH ist am 12.05.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Das Amtsgericht Montabaur hat den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Gegen diese Entscheidung stand dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Der Beschluss ist mit Datum vom 01.07.2026 als rechtskräftig bestätigt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 273/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg (AG Montabaur, HRB 23547), vertr. d.: 1. Jörg Willy Ohst, Auf dem Rübenacker 34, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), 2. Jan Christopher Marr, Gartenstraße 26, 56470 Bad Marienberg, (Geschäftsführ…
14 IN 273/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg (AG Montabaur, HRB 23547), vertr. d.: 1. Jörg Willy Ohst, Auf dem Rübenacker 34, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), 2. Jan Christopher Marr, Gartenstraße 26, 56470 Bad Marienberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 12.05.2026
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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 273/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg (AG Montabaur, HRB 23547), vertr. d.: 1. Jörg Willy Ohst, Auf dem Rübenacker 34, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), 2. Jan Christopher Marr, Gartenstraße 26, 56470 Bad Marienberg, (Geschäftsführ…
14 IN 273/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RPF Refresher GmbH, Bismarckstraße 13, 56470 Bad Marienberg (AG Montabaur, HRB 23547), vertr. d.: 1. Jörg Willy Ohst, Auf dem Rübenacker 34, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), 2. Jan Christopher Marr, Gartenstraße 26, 56470 Bad Marienberg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 12.05.2026
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Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Montabaur, 01.07.2026
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