Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmitteln und Haushaltsartikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RPS Handel GmbH ist eröffnet. Der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Björn Ertel wurde benannt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 74.603,67 € steht ein Massebestand von ca. 14.234,12 € vor Berichtigung der Verfahrenskosten zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 17.08.2026 um 13:00 Uhr angesetzt. Zugleich wird der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 B…
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 Berlin
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 11.07.2024 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende
Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 B…
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 Berlin
Verteilung nach § 188
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 74603,67 € steht ein Betrag von 14234,12 € vor Berichtigung der Verfahrenskosten zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 B…
702 IN 762/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RPS Handel GmbH, Kyritzer Weg 2, 17322 Lebehn, vertreten durch die Geschäftsführerin Kornelia Rampf
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Ertel, Sterndamm 67, 12487 Berlin
Terminsbestimmung:
1. Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Montag, 17.08.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg
2.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 74603,67 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 14234,12 € vor Berichtigung der Verfahrenskosten gegenübersteht.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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