Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R&R Fahrzeugtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Fußberger Str. 17 c, 82216 Maisach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 267861
EUID
DED2601V.HRB267861
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1507 IN 2123/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.05.2025
Schlusstermin
21.08.2025
Aufhebung
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kfz-Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtwagen, Autoreparatur, Kfz-Restaurierung, Kfz-Umbauten, Unfallinstandsetzung, Entwicklung und Service von Elektro-Mobilität und Motorrädern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R&R Fahrzeugtechnik GmbH ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2123/23 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Stefan Rößner vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler als Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Gemäß einer Veröffentlichung nach § 188 InsO findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Eine verfügbare Verteilungsmasse in Höhe von 1.040,34 EUR steht zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 69.992,18 EUR zu berücksichtigen sind. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R&R Fahrzeugtechnik GmbH ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2123/23 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 15.05.2025 bestand. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler hat sei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R&R Fahrzeugtechnik GmbH ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2123/23 anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 15.05.2025 bestand. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Mit Beschluss vom 23.06.2025 wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Eine Veröffentlichung gemäß § 188 InsO bestätigt die Durchführung der Schlussverteilung mit einer verfügbaren Verteilungsmasse von 1.040,34 EUR bei berücksichtigten Forderungen in Höhe von 69.992,18 EUR. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung mit Beschluss vom 20.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. §…
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslage…
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.055,07 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für übertragene Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17c, 82216 Maisach, (HRB 267861), ges. vertr. d.: Stefan Rößner, Am Steinacker 4b, 82216 Malching, (Geschäftsführer) findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sin…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17c, 82216 Maisach, (HRB 267861), ges. vertr. d.: Stefan Rößner, Am Steinacker 4b, 82216 Malching, (Geschäftsführer) findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 1.040,34 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 69.992,18. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abt. f. Insolvenz- und Restrukturierungssachen - Geschäftszeichen 1507 IN 2123/23 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abt. f. Insolvenz- und Restrukturierungssachen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des…
1507 IN 2123/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R&R Fahrzeugtechnik GmbH, Fußberger Straße 17 c, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Rößner Stefan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267861
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026
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