Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hengsener Str. 8 a, 44309 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 16527
EUID
DER2402.HRA16527
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 64/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
01.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 64/20 anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat der Schlussverteilung zugestimmt. Das Gericht hat die Vergütung und die erstattbaren Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 381.052,51 EUR zugrunde gelegt wurde. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 106.898,95 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger 318.213,81 EUR betragen. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22, 44229 Dortmund und den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen RRD Verwaltungs GmbH, Hengsener Straße 8a, 44309 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 318.213,81 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 106.898,95 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
258 IN 64/20
Amtsgericht Dortmund, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22, 44229 Dortmund und den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen RRD Verwaltungs GmbH, Hengsener Straße 8a, 44309 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 381.052,51 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1,2-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.03.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 eingesehen werden.
258 IN 64/20
Amtsgericht Dortmund, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die RRD Verwalt…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die RRD Verwaltungs GmbH, Hengsener Straße 8a, 44309 Dortmund, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22, 44229 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 aus.
258 IN 64/20
Amtsgericht Dortmund, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22,…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 64/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16527 eingetragenen RRD Rhein-Ruhr-Druck GmbH & Co. KG, Hengsener Str. 8a, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Lauer, An den Birken 22, 44229 Dortmund und den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen RRD Verwaltungs GmbH, Hengsener Straße 8a, 44309 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 61
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
258 IN 64/20
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2024
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