Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EK Malerbetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 30994
EUID
DER2402.HRB30994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 1031/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Telefon
0231/88083919
Termine & Fristen
Antragseingang
15.08.2024
Eröffnung
14.03.2025 , 15:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Berichtstermin
21.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten, die Durchführung von zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten aller Art, die Dienstleistung als Generalunternehmer, welche die Koordination und Durchführung von Baumaßnahmen beinhaltet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EK Malerbetrieb GmbH ist am 14.03.2025 um 15:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag einer Gläubigerin, der am 15.08.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 05.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Zudem werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für diese Prüfung der 07.01.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
Die nachträglich …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 0/8 - 0/11) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1031/24
Amtsgericht Dortmund, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
Die nachträglich …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 0/8 - 0/11) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 1031/24
Amtsgericht Dortmund, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
wird angeordnet:
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
253 IN 1031/24
Amtsgericht Dortmund, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstraße 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht
Geschäftszweig:
Die Durchführung von Maler…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 1031/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30994 eingetragenen EK Malerbetrieb GmbH, Ruhrstraße 2, 44579 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stepahn Kernspecht
Geschäftszweig:
Die Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten, die Durchführung von zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten aller Art, die Dienstleistung als Generalunternehmer, welche die Koordination und Durchführung von Baumaßnahmen beinhaltet.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.03.2025, um 15:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund, Telefon: 0231/88083919, Fax: 023188083922.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
253 IN 1031/24
Dortmund, 14.03.2025
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