Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RS-Hiflex Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 188939
EUID
DEK1101.HRB188939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 39/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Michael Scholz
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 350 16 90
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.02.2026 , 12:57 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
23.03.2026
Festsetzung Vergütung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten, Handel mit Hydraulik- Komponenten und Fluidtechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Am 03.02.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Michael Scholz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.03.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 07.05.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzung der Beträge erfolgt unter Anwendung der InsVV, wobei eine Berechnungsmasse von 18.000,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc.,
Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wurde der Besch…
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc.,
Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wurde der Beschluss vom 03.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 23.03.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 39/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d. Herrn Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
ist am 03.02…
67g IN 39/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d. Herrn Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
ist am 03.02.2026 um 12:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Michael Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 350 16 90 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 03.02.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wird der Antrag…
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wird der Antragstellerin vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
sind Vergütung …
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Michael Scholz festgesetzt worden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hamburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
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