Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
simpleenergy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 192116
EUID
DEK1101.HRB192116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 42/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz
Adresse
Ballindamm 38, 20095 Hamburg
Telefon
040 - 8 222 873 - 0
Termine & Fristen
Eröffnung
27.03.2026 , 12:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2026
Prüfungstermin
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der simpleenergy GmbH ist am 27.03.2026 um 12:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Insolvenzverwalterin, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer matters müssen bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen. Die Entscheidung über die Eröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 42/26 : Über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer)…
67h IN 42/26 : Über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2026 um 12:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Friederike Engelmann-Matz, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 8 222 873 - 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.05.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 …
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026
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Die heutige Veröffentlichung wird für gegenstandslos erklärt.
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, H…
Die heutige Veröffentlichung wird für gegenstandslos erklärt.
67h IN 42/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der simpleenergy GmbH, Personaldienstleistungen mit Fokus auf Direktvermittlung und Zusammenarbeit mit Freelancern in der E, 4. Stock (CS Business Center), Mittelweg 144, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192116), vertr. d.: Yaw Opoku Boateng, Reismühle 10, 22087 Hamburg, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 31.03.2026
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