Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R&S Investment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Claus-Groth-Straße 2 A, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19742
EUID
DER2201.HRB19742
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 42/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Tercan Acar
Adresse
Sieppelstr. 2A, 44803 Bochum
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Immobiliengesellschaften und anderen Unternehmen im In- und Ausland. Sie ist zur Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie zur Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte befugt. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R&S Investment GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bochum hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft werden. Geprüft werden sollen die Forderungen mit der laufenden Nummer 5 bis 6 im Rang 0 (§ 38 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.09.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19742 eingetragenen R&S Investment GmbH, Sieppelstr. 2A, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tercan Acar, Sieppelstr. 2A, 44803 Bochum
wird an…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19742 eingetragenen R&S Investment GmbH, Sieppelstr. 2A, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tercan Acar, Sieppelstr. 2A, 44803 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 5 bis lfd. Nr. 6.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 42/25
Amtsgericht Bochum, 18.08.2026
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