Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R.S. Investment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bachstraße 5, 45964 Gladbeck
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8837
EUID
DER2204.HRB8837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 130/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck
Termine & Fristen
Eröffnung
07.04.2026 , 13:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.05.2026
Prüfungstermin
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
- der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz aus eigenem Bestand sowie - die Entwicklung und Verwaltung dieses Grundbesitzes und sonstiger Vermögenswerte, wie auch die Beteiligungen an Firmen und Gesellschaften, soweit dafür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind - die Vornahme von Leistungen als Generalunternehmer im Bereich Hochbau, Umbau und Sanierung, die Ausführung der Arbeiten mit eigenem Personal, sowie Nachunternehmern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 07.04.2026 um 13:04 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R.S. Investment GmbH eröffnet. Das Verfahren wurde aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin eingeleitet, der am 11.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich wurden die Verfahren 166 IN 130/24, 166 IN 109/24 und 166 IN 26/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 02.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 02.06.2026 bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 130/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8837 eingetragenen R.S. Investment GmbH, vertr. d. d. GF Muhamet Mehmeti, Bachstr. 5, 45964 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamet Mehmeti, Bachstr. 5, 45964 …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 130/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8837 eingetragenen R.S. Investment GmbH, vertr. d. d. GF Muhamet Mehmeti, Bachstr. 5, 45964 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhamet Mehmeti, Bachstr. 5, 45964 Gladbeck
Geschäftszweig: Der Erwerb u. d. Veräußerung v. Grundbesitz aus eigenem Bestand
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.04.2026, um 13:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 166 IN 130/24 und 166 IN 109/24 und 166 IN 26/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
166 IN 130/24
Essen, 07.04.2026
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