Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RS Warenhandelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 507652
EUID
DEY1206.HRB507652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
KA/ MA261194
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger
Adresse
Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Telefon
0361 6588870
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 08:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Jena hat am 18.06.2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Warenhandelsgesellschaft mbH, Barchfeld-Immelborn, eröffnet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom selben Tag wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Vermögens wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der ermächtigt ist, die Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter als Sachverständiger beauftragt, binnen 6 Wochen ein Gutachten über die Deckungsfähigkeit des Vermögens, das Vorliegen eines Eröffnungsgrunds sowie die Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens zu erstellen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
177 IN 214/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
RS Warenhandelsgesellschaft mbH, Am Bahnhof 12, 36456 Barchfeld-Immelborn, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Grimm
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507652
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter M. Kaliner, Pilse 4, …
177 IN 214/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
RS Warenhandelsgesellschaft mbH, Am Bahnhof 12, 36456 Barchfeld-Immelborn, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Grimm
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507652
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter M. Kaliner, Pilse 4, 99084 Erfurt, Gz.: KA/ MA261194
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht Erfurt am 18.06.2026 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
|wird am 18.06.2026 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Telefon: 0361 6588870, Telefax: 0361 65888729, Email: info@diligens-rechtsanwaelte.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcello Di Stefano zusätzlich als Sachverständiger beauftragt, binnen
6 Wochen
ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Die Schuldnerin wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Maßnahmen dem Gutachter Zutritt zu den Geschäftsräumen und zu allen Vermögenswerten zu gestatten, sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren.
Der Gutachter wird ermächtigt, Auskünfte über die Schuldnerin bei Dritten insbesondere bei Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern und Behörden einzuholen (§ 5 Abs. 1 InsO). Sofern sich Personen auf ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen, können Auskünfte nur mit Einverständnis der Schuldnerin eingeholt werden.
|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 18.06.2026
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