Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RSM Textilhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15557
EUID
DEM1607.HRB15557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 218/26 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2026 , 09:55 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 05:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2026
Berichtstermin
24.11.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH ist am 08.07.2026 um 09:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH in Kassel ist am 08.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt, der ermächtigt ist, Bankguthaben einzuziehen und neue Konten zu eröffnen. Der ursprüngliche Beschluss wurde am 13.07.202…
Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH in Kassel ist am 08.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth bestellt, der ermächtigt ist, Bankguthaben einzuziehen und neue Konten zu eröffnen. Der ursprüngliche Beschluss wurde am 13.07.2026 berichtigt, um die Ermächtigung zur Kontoeröffnung auf den Namen des Verwalters präziser zu fassen. Rechtsmittel sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH in Kassel ist am 08.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Beschluss wurde später berichtigt, um dem Verwalter die Ermächtigung zu erteilen, neue Konten zu eröffnen und darüber z…
Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH in Kassel ist am 08.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Beschluss wurde später berichtigt, um dem Verwalter die Ermächtigung zu erteilen, neue Konten zu eröffnen und darüber zu verfügen. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Mario Nawroth bleibt Insolvenzverwalter. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.10.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.11.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Kassel angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 218/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 09:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Sch…
666 IN 218/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 09:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o MG Insolvenz Rechtsanwalts GmbH, Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel, Tel.: 0561/9533480-0, Fax: 0561/9533480-9, E-Mail: kassel@mg-iv.de, Internet: www.mg-iv.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 218/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.07.2026 berichtigt worden.
Nach
"Der vorläufige Insol…
666 IN 218/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.07.2026 berichtigt worden.
Nach
"Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen
muss es richtig weiter heißen:
"Dazu wird er ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion des vorläufigen Insolvenzverwalters für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen und über Konten der Antragstellerin zu verfügen."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel oder dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 218/26 e: Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 05:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr.…
666 IN 218/26 e: Über das Vermögen der RSM Textilhandels GmbH, Treppenstraße 8, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 15557), vertr. d.: 1. Manuel Milbert, (Geschäftsführer), 2. Michael Maciejewski, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 05:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o MG Insolvenz Rechtsanwalts GmbH, Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel, Tel.: 0561/9533480-0, Fax: 0561/9533480-9, E-Mail: kassel@mg-iv.de, Internet: www.mg-iv.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.11.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.09.2026
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