Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RSY UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 33435
EUID
DED3310V.HRB33435
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 322/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Yakimov Asen Ognyanov
Rolle
Liquidator
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
08.10.2024
Einwendungsschlussfrist
05.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSY UG (haftungsbeschränkt) ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 9,13 %.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSY UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schwabach wird vom Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 322/19 geführt. Der Liquidator Yakimov Asen Ognyanov vertritt die Schuldnerin. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.10.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSY UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schwabach wird vom Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 322/19 geführt. Der Liquidator Yakimov Asen Ognyanov vertritt die Schuldnerin. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.10.2024 geprüft, wobei den Beteiligten bis zum 05.11.2024 Gelegenheit zur Einwendung gegeben wurde. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 9,13 %. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 322/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RSY UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-vom-Stein-Straße 12 f, 91126 Schwabach, vertreten durch den Liquidator Yakimov Asen Ognyanov
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33435
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schl…
IN 322/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RSY UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-vom-Stein-Straße 12 f, 91126 Schwabach, vertreten durch den Liquidator Yakimov Asen Ognyanov
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33435
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 9,13 %
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 322/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RSY UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-vom-Stein-Straße 12 f, 91126 Schwabach, vertreten durch den Liquidator Yakimov Asen Ognyanov
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33435
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag…
IN 322/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RSY UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-vom-Stein-Straße 12 f, 91126 Schwabach, vertreten durch den Liquidator Yakimov Asen Ognyanov
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 33435
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 08.10.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 05.11.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.10.2024
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