Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Berger Weg 1, 29320 Hermannsburg
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 200042
EUID
DEP2507.HRA200042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-
Aktenzeichen
29 IN 52/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschluss
01.12.2024
Berichtigung
15.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Beschluss vom 01.12.2024 wurde am 15.01.2025 durch das Amtsgericht Celle berichtigt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG, Berger Weg 1, 29320 Südheide (AG Lüneburg, HRA 200042), vertr. d.: RTB-Strom GmbH, Berger Weg 1, 29320 Südheide, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Hans Georg Fritsche, Ellernstr. 34, 30175 Hannover, (Geschä…
29 IN 52/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG, Berger Weg 1, 29320 Südheide (AG Lüneburg, HRA 200042), vertr. d.: RTB-Strom GmbH, Berger Weg 1, 29320 Südheide, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Hans Georg Fritsche, Ellernstr. 34, 30175 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.12.2024 berichtigt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle oder dem Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
29 IN 52/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG, Berger Weg 1, 29320 Südheide (AG Lüneburg, HRA 200042), vertr. d.: RTB-Strom GmbH, Berger Weg 1, 29320 Südheide, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 18.09.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
29 IN 52/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RTB Strom-Erzeugungs GmbH & Co. KG, Berger Weg 1, 29320 Südheide (AG Lüneburg, HRA 200042), vertr. d.: RTB-Strom GmbH, Berger Weg 1, 29320 Südheide, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 18.09.2024 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Str. 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 18.09.2024
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