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Insolvenzprofil
J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 110689
EUID
DEP2613.HRB110689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 115/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
21.11.2024
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
21.11.2024
Schlusstermin
10.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.119.400,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.762.350,20 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 10.03.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis und Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden veröffentlicht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, wurden bestellt und ihre Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters wurde erstellt, wonach eine Berech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, wurden bestellt und ihre Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters wurde erstellt, wonach eine Berechnungsgrundlage von 1.216.995,01 EUR zugrunde gelegt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 1.119.400,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.762.350,20 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung entsprochen. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 10.03.2025. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis eingereicht werden. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schluss…
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts…
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 1.119.400,71 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.762.350,20 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerich…
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 11.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden…
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 146,66 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.565.325,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Für die Fortführung des laufenden schuldnerischen Geschäftsbetriebes beantragt der Verwalter für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 75 %.
[...]
Der beantragte 75%ige Zuschlag ist auf diesen Betrag zu deckeln, da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert.
[...]
Der Zuschlag für den Zuschlagstatenstand der Sanierungsbemühungen wird auf Grund des erheblichen Mehraufwands und der Arbeit ohne externe Dienstleister mit 50 % der Regelvergütung als angemessen beantragt.
[...]
Auf Grund der hohen Anzahl der Mitarbeiter ist hier der Rahmen eines Normalverfahrens überschritten, sodass der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 d InsVV einen Zuschlag in Höhe von 35% der Regelvergütung als angemessen erachtet.
Die beantragten Zuschläge sind nach Aktenlage dem Grunde und der Höhe nach nicht beanstanden und antragsgemäß festzusetzen.
Die festgesetzte Vergütung weicht minimal von der beantragten Vergütung ab. Dies ist Folge von den in dem Vergütungsantrag verwendeten sämtlichen Nachkommastellen bezogen auf den Zuschlag zur Betriebsführung.
Vorliegend wurden, wie beantragt, lediglich zwei Nachkommastellen in die weitere Berechnung einbezogen, sodass sich diese fortlaufend auf die Gesamtvergütung und die darauf festzusetzende Umsatzsteuer auswirkt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 21.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß …
12 IN 115/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. B. Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Heinrich-Evers-Str. 3, 21769 Lamstedt, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd von Holten (AG Tostedt, HRB 110689), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 163,20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.10.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.216.995,01 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
[...]
Diese Differenz entspricht bezogen auf die genannte Regelvergütung 15,76 %.
Nur diese Differenz kann als weiterer Zuschlag für die aufwendige Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte festgesetzt werden.
[...]
Der laut Verwalter angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 75 %.
Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 57,44 % ergibt.
[...]
Für die Bearbeitung der Personalangelegenheiten wird gemäß § 3 Abs. 1d InsVV in Höhe von 10 % der Regelvergütung geltend gemacht.
Für die Bemühungen und Verhandlungen einer übertragenen Sanierung, die mit dem Abschluss des Kaufvertrages und der einhergehenden Abwicklung endete, wird ein Zuschlag in Höhe von 75% der Regelvergütung geltend gemacht.
[...]
Im vorliegenden Insolvenzverfahren wurden 135 Forderungsanmeldungen in die Tabelle aufgenommen. Der Verwalter beantragt für diese Gläubigeranzahl einen Zuschlag in Höhe von 10 %, nach allgemeiner Meinung ist der Zuschlag dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden, da die Bearbeitung der Gläubigeranfragen und Anmeldungen einen erheblichen Mehraufwand darstellen.
Der Insolvenzverwalter macht einen Abschlag auf die Regelvergütung geltend, da dieser zuvor als vorläufiger Verwalter tätig war. Die Regelvergütung soll um 5 % gemindert werden, da die Arbeitsentlastung, die das vorläufige Verfahren für das eröffnete Verfahren ergab, kaum spürbar war.
Die geltend gemachten Zu- und Abschläge sind nicht zu beanstanden und dem Grund und der Höhe nach angemessen begründet, sodass eine antragsgemäße Festsetzung erfolgen kann.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.699,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 607 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 21.11.2024
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