Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
rubarb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Speersort 4-6, 20095 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 160021
Stammkapital
27.971,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB160021
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 137/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
13.02.2024
Beschluss zur Vergütungsfestsetzung
01.08.2026
Schlussverteilung
17.08.2026
Prüfungstermin
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung von Software.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung von Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rubarb GmbH die Vergütung festgesetzt. Das Verfahren ist eröffnet. Die rubarb GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob Scholz. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte am 13.02.2024.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rubarb GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 548.789,10 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Gericht hat zudem die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Verwalters …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rubarb GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Masse von 548.789,10 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Gericht hat zudem die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Verwalters einschließlich eines Pauschbetrags sowie der Kosten für die Übertragung der Zustellungen festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus. Der Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen eingehen muss.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rubarb GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens sind verschiedene Beschlüsse ergangen. Zunächst wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Später wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schrif…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rubarb GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens sind verschiedene Beschlüsse ergangen. Zunächst wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Später wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2026 Stellung zu nehmen. Die Forderungen belaufen sich auf 563.160,25 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 371.787,86 EUR steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters abzusetzen. Das Verfahren befindet sich somit im Endstadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Rehmstraße 9, 22299 Hamburg und Her…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Rehmstraße 9, 22299 Hamburg und Herrn Kelvin Craig, Am Sumpfgraben 19, 22547 Hamburg und Herrn Jakob Scholz, Jarrestraße 52, 22303 Hamburg
ist die Vergütung festgesetzt worden.
67g IN 137/22
Amtsgericht Hamburg, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob Scholz,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 137/22
Amtsgericht Hamburg, 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob Scholz
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 548.789,10 EUR zugrunde gelegt. 115 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 137/22
Amtsgericht Hamburg, 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160021 eingetragenen rubarb GmbH, Speersort 4 - 6, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Scholz, Herrn Kelvin Craig und Herrn Jakob Scholz,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 563.160,25 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 371.787,86 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 137/22
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2026
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