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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Kleve hat am 20.07.2026 um 12:44 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ruckzuck GmbH, Moers, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau, Düsseldorf, bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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