Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 21688

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Insolvenzprofil

Rudholzer Technologien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Traunstein HRB 21688
EUID
DED2910V.HRB21688

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 187/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Termine & Fristen

Notfrist für Beschwerde

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Traunstein hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Rudholzer Technologies GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Peter Bauernschmid, Beschluss gefasst. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 187/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Rudholzer Technologien GmbH, Warisloh 22-24, 83317 Teisendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bauernschmid Peter Register-Nr.: HRB 21688 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor na…

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