Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Herstellung, Vertrieb und Handel mit Industrieprodukten, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rüster Technologie GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Göppingen. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Philip Morton Hertzog vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München. Im Verfahren ist der Sachwalter Rechtsanwalt Martin Mucha bestellt. Dieser hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht. Zuvor hatte bereits der vorläufige Sachwalter, ebenfalls Rechtsanwalt Martin Mucha, seine Vergütung festsetzen lassen. Für den aktuellen Antrag des Sachwalters wird eine Berechnungsgrundlage von 184.887,58 EUR zugrunde gelegt, wobei Zuschläge in Höhe von 15 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus gefordert werden. Für den früheren Antrag des vorläufigen Sachwalters lag die Berechnungsgrundlage bei 125.246,36 EUR mit Zuschlägen von 10 %. Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21.05.2026 gegeben. Die Bekanntgabe erfolgte am 30.04.2026.
Originalbekanntmachung
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