Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ruff, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hermeskeiler Straße 1a, 54320 Waldrach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 3875
EUID
DET2408V.HRA3875
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 149/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Rolle
Sachwalterin
Kanzlei
Rechtsanwälte Schiebe und Collegen
Adresse
Max-Planck-Straße 14, 54296 Trier
Telefon
0651/49367690
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2025
Berichtstermin
27.03.2025
Prüfungstermin
21.08.2025
Insolvenzplanverfahren
07.10.2025 , 10:45 Uhr
Aufhebung
19.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff ist am 01.02.2025 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Trier eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet, wobei Rechtsanwältin Annemarie Dhonau als Sachwalterin bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 27.03.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Insolvenzplan vorgelegt, dessen Erörterung und Abstimmung am 07.10.2025 stattfanden. Nach Bestätigung des Insolvenzplans ist das Verfahren aufgehoben worden. Die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin sind festgesetzt worden. Der Schuldner kann die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereit…
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dien…
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 07.10.2025, 10:45 Uhr, Saal 58, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Trier, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Trier, 19.11.2025
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Amtsgericht Trier, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), sind die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO s…
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), sind die Vergütung und Auslagen der Sachwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Der Sachwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2025 beantragte die Sachwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 21,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Ab…
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Der vorläufigen Sachwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.10.2025 beantragte die vorläufige Sachwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für …
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Trier, 01.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: Über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist am 01.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen…
23 IN 149/24: Über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), ist am 01.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Rechtsanwälte Schiebe und Collegen, Max-Planck-Straße 14, 54296 Trier, Tel.: 0651/49367690, Fax: 0651/49367699, E-Mail: a.dhonau@schiebe.de.
Es wurde Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet.
Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.03.2025 anzumelden;
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.03.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 01.02.2025
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wurde der Beschluss vom 01.02.2025 wie folgt ergänzt:
Die Sachwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenz-Sonderkonto für die künftige…
23 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Ruff, geb. am 11.04.1968, als Inhaber der Marien-Apotheke Waldrach, Boorwies 4, 54317 Morscheid (AG Wittlich, HRA 3875), wurde der Beschluss vom 01.02.2025 wie folgt ergänzt:
Die Sachwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenz-Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und zu führen und Forderungen
des Antragsgegners auf das Insolvenz-Sonderkonto einzuziehen sowie Gelder entgegenzunehmen.
Amtsgericht Trier, 14.02.2025
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