Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27215
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Ruhr Recycling GmbH
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4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 27215
EUID
DER1202.HRB27215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 105/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Aufhebung
23.09.2026 , 09:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhr Recycling GmbH ist am 23.09.2026 um 9:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27215 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Gerardus Petrus Johannes Sessink. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Holger Rhode tätig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 105/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27215 eingetragenen Ruhr Recycling GmbH, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerardus Petrus Johannes Sessink, Im Holtkam…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 105/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27215 eingetragenen Ruhr Recycling GmbH, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerardus Petrus Johannes Sessink, Im Holtkamp 6-8, 47167 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
wird heute, am 23.09.2026, um 9:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 105/17
Amtsgericht Duisburg, 23.09.2026
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