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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhrort Waterfront GmbH & Co. KG ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Duisburg. Am 22.12.2025 um 10:14 Uhr wurden vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der am 06.10.2024 bei Gericht eingegangen war, ist durch Beschluss vom 17.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gleichzeitig sind die am 22.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch denselben Beschluss vom 17.03.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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