Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Runway Digital UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 184471
EUID
DEK1101.HRB184471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
187/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026
Abweisung mangels Masse / Aufhebung
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Runway Digital UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg ist am 29.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die am 03.06.2026 angeordnet wurden, sind ebenfalls am 29.09.2026 aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 187/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Runway Digital UG (haftungsbeschränkt), Katherina-Hanen-Weg 45, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184471), vertr. d.: 1. Christian Bruckschen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Ulrich Erich Krause, (Geschäftsführer),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolve…
67g IN 187/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Runway Digital UG (haftungsbeschränkt), Katherina-Hanen-Weg 45, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184471), vertr. d.: 1. Christian Bruckschen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Ulrich Erich Krause, (Geschäftsführer),
ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.06.2026 sind am 29.09.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 29.09.2026
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Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 187/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Runway Digital UG (haftungsbeschränkt), Katherina-Hanen-Weg 45, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184471), vertr. d.: 1. Christian Bruckschen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Ulrich Erich Krause, (Geschäftsführer),
sind die Verfügungsbesch…
67g IN 187/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Runway Digital UG (haftungsbeschränkt), Katherina-Hanen-Weg 45, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 184471), vertr. d.: 1. Christian Bruckschen, (Geschäftsführer), 2. Oliver Ulrich Erich Krause, (Geschäftsführer),
sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.06.2026 am 29.09.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 29.09.2026
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