Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien und Sneaker aus dem Bereich Sports & Fashion. 2. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu über-nehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Ge- schäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RUPTHEM GmbH einen Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters erlassen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abzugeben. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Die Einlegung ist auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
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