Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R!USP GmbH Werbeagentur
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ammannstraße 15, 97450 Arnstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 7961
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED4708V.HRB7961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
IN 317/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Adresse
Martinstraße 2, 97070 Würzburg
Telefon
0931 4658887-0
E-Mail
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
04.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Werbeagentur.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Werbeagentur
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R!USP GmbH Werbeagentur ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, hat dem Amtsgericht Würzburg die Schlussrechnung und den verfügbaren Massebestand angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 107.910,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 226.602,78 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen wird für das schriftliche Verfahren angesetzt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis einschließlich 04.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 317/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
R!USP GmbH Werbeagentur, Ammanstraße 15, 97450 Arnstein
soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sand…
IN 317/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
R!USP GmbH Werbeagentur, Ammanstraße 15, 97450 Arnstein
soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, Martinstraße 2, 97070 Würzburg, Tel: 0931 4658887-0, Fax: 0931 4658887-9, E-Mail: Würzburg@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:Der verfügbare Massebestand beträgt 107.910,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 226.602,78 EUR zu berücksichtigen.
mitgeteilt durch Frau Rechtsanwältin Mitter als Insolvenzverwalterin
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, den 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 317/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R!USP GmbH Werbeagentur, Ammannstr. 15, 97450 Arnstein, vertreten durch den Geschäftsführer Speh Marcus
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7961
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschl…
IN 317/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R!USP GmbH Werbeagentur, Ammannstr. 15, 97450 Arnstein, vertreten durch den Geschäftsführer Speh Marcus
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7961
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zu dem Antrag d. Insolvenzverwalterin auf Festsetzung der Vergütungen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.11.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026
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