Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs- und Tiefbau mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 404651
EUID
DEY1206.HRB404651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 95/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist Stellungnahme Vergütung
26.03.2025
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
23.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Baugesellschaft, die Bauvorhaben in den Bereichen Rohrleitungsbau für Gas, Wasser, Fernwärme, Industrierohrleitungen, Erd- und Tiefbau, Hochbau, Schweißfacharbeiten, Stahlbau, Anlagenbau und Heizungsbau aller Art plant. vorbereitet und durchführt sowie die Verwaltung des Unternehmens und der Handel mit Wirtschaftsgütern, die der Betrieb des Unternehmens erfordert, die Verwaltung, Vermarktung und die Abwicklung aller Nebengeschäfte sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, die dem eigenen Gesellschaftszweck zu dienen oder zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Jena, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Mühlhausen ist. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.377.761,40 EUR steht ein Betrag von 441.556,04 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2025, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände vorzulegen. Die Erinnerungsschrift muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühlhausen eingelegt werden. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle ein; Stellungnahmen können bis 26.03.2025 abgegeben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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Für …
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.377.761,40 EUR steht ein Betrag von 441.556,04 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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1. D…
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mühlhausen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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bean…
IN 95/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUT Gesellschaft für Rohrleitungs - und Tiefbau mbH, Kommunikationsweg 2, 99734 Nordhausen, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Madeleine Gutmann und Henrik Lange
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 404651
- Schuldnerin -
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beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Der Vergütungsberechnung lag eine Berechnungsgrundlage von 930186,56 EUR zugrunde.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 26.03.2025 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 27.02.2025
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