Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 1339
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1339
EUID
DER2507.HRB1339
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 16/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thorsten Snyders
Adresse
III. Hagen 30, 45127 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung
05.06.2026 , 16:13 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVG - Recycling - und Verwertungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 1339, ist am 05.06.2026 um 16:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Essen (Aktenzeichen: 166 IN 16/15). Der Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thorsten Snyders. Verfahrensbevollmächtigte waren die Rechtsanwälte Fiestelmann und Grall. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 16/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 1339 eingetragenen RVG - Recycling - und Verwertungs-GmbH, Brakerstr. 74, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Becker, Blockhause…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 16/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 1339 eingetragenen RVG - Recycling - und Verwertungs-GmbH, Brakerstr. 74, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Becker, Blockhausen 20, 26427 Neuharlingersiel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fiestelmann und Grall, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Snyders, III. Hagen 30, 45127 Essen
wird heute, am 05.06.2026, um 16:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
166 IN 16/15
Amtsgericht Essen, 05.06.2026
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