Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine)
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 202294
EUID
DEP2408.HRA202294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 54/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland
Rolle
Sachwalter
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
05121/9171-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2025
Insolvenzplantermin
23.04.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung
31.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG ist am 13.10.2025 Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt. Ein Insolvenzplan wurde vorgelegt, dessen Erörterung und Abstimmung für den 23.04.2026 anberaumt war. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den bisherigen Sachwalter überwacht. Das Verfahren ist nach Bestätigung des Insolvenzplans gemäß § 258 Abs. 1 InsO zum 31.05.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Sachwalter v…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Sachwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hildesheim, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzglä…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Dipl.-W…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 396.666,33 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 182,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 52 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Dipl.-W…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 263.572,15 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), wird die Erfüllung des Insolvenzplans gem. …
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), wird die Erfüllung des Insolvenzplans gem. § 260 InsO von dem bisherigen Sachwalter überwacht.
Amtsgericht Hildesheim, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans g…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO zum 31.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist am 13.10.2025 folgendes angeordnet worden:
G…
51 IN 54/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RWS Stahl- und Anlagenbau GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG R & M Verwaltung GmbH,, diese vertr. d. d. GF Benno Meyer und Helge Räker, Steinkampstraße 1A, 31084 Freden (Leine) (AG Hildesheim, HRA 202294), ist am 13.10.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dipl.-Wirtsch.-jur Lars Rühmland, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121/9171-0, Fax: 05121/9171-71, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.10.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.