Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hildekeyf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofsplatz 6, 31134 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 209939
EUID
DEP2408.HRB209939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 81/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA
Kanzlei
Schultze & Braun
Adresse
Berliner Allee 7, 30175 Hannover
Telefon
0511/554706-120
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.04.2026 , 12:02 Uhr
Einstellung
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Systemgastronomie, Herstellung, Zubereitung und Verkauf von Essen und Trinken, nichtalkoholische Getränke, Bewirtung von Gästen, Catering sowie Verkauf von Fertiggerichten, Lebensmitteln und Getränken außer Haus, Tierhaltung und Tierzucht sowie der Erwerb und die Vermietung von Immobilien und allen sonstigen Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH ist am 13.04.2026 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. In der Folge ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.0
* **Note:** The prompt asks for a summary of the entire process chronologically. Based on the text:
- 2026-04-13: Appointment of preliminary administration and administrator.
- 2026-06-15: Dismissal of the insolvency application due to lack of assets (§ 26 Abs. 1 InsO) and lifting of the preliminary administration/disposal restrictions.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 13.04.2026 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsg…
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 13.04.2026 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom …
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 15.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.06.2026 mangels Masse ab…
132 IN 81/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsallee 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), vertr. d.: Osman Yildirimtürk, Elisabethgarten 21, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 15.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsplatz 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstell…
132 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hildekeyf GmbH, Bahnhofsplatz 6, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 209939), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.06.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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