Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rye & Dry Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 146170
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB146170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 175/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karen Geberbauer
Adresse
Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Telefon
040 - 334 645 20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 09:37 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.08.2026 , 17:03 Uhr
Aufhebung
26.08.2026
Eröffnung
04.09.2026 , 11:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.11.2026
Berichtstermin
24.11.2026 , 11:45 Uhr
Prüfungstermin
24.11.2026 , 11:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars sowie Veranstaltungen und alle damit zusammenhängende Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Bar & Gaststätte
Nebenbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Geschäftstätigkeit
Führen eines Gastronomiebetriebs, Betreiben von Bars sowie Durchführung von Veranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, ansässig in der Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (HRB 146170), ist am 09.06.2026 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH mit Sitz in Hamburg ist Gegenstand zweier bekanntgegebener Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg. Im ersten Verfahren (Aktenzeichen 67g IN 175/26) ist am 09.06.2026 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH mit Sitz in Hamburg ist Gegenstand zweier bekanntgegebener Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg. Im ersten Verfahren (Aktenzeichen 67g IN 175/26) ist am 09.06.2026 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karen Geberbauer bestellt. Im zweiten Verfahren (Aktenzeichen 67g IN 321/26) ist am 17.08.2026 um 17:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn bestellt. In beiden Fällen sind Verfügungen nur mit Zustimmung des jeweiligen Verwalters wirksam. Die Schuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Beschlüsse zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH wurde beim Amtsgericht Hamburg ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 09.06.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Am 17.08.2026 erfolgte erneut die …
Über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH wurde beim Amtsgericht Hamburg ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am 09.06.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Karen Geberbauer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Am 17.08.2026 erfolgte erneut die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in Form der vorläufigen Verwaltung, diesmal unter Bestellung von Rechtsanwalt Reinhold Horn als vorläufiger Insolvenzverwalter. Dieser Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist am 26.08.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH in Hamburg ist am 04.09.2026 eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 09.06.2026 wurde eine vorläufige Verwaltung mit Bestellung von Rechtsanwältin Karen Geberbauer als vorläufige Insolvenzverwalterin verfügt. Ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH in Hamburg ist am 04.09.2026 eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 09.06.2026 wurde eine vorläufige Verwaltung mit Bestellung von Rechtsanwältin Karen Geberbauer als vorläufige Insolvenzverwalterin verfügt. Ein weiterer Antrag führte am 17.08.2026 zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch Rechtsanwalt Reinhold Horn, welche jedoch am 26.08.2026 wieder aufgehoben wurden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.11.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.11.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 175/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 175/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer),
ist am 09.06.2026 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 175/26
Amtsgericht Hamburg, 09.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 321/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 321/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer), ist am 17.08.2026 um 17:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Langenstücken 34, 22393 Hamburg, Tel.: 040 636469-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 321/26
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 321/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer), wurd…
67g IN 321/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 17.08.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 26.08.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 175/26 :
Über das Vermögen
der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer), i
st am 04.09.2026 um 11:54 Uhr das I…
67g IN 175/26 :
Über das Vermögen
der Rye & Dry Gastro GmbH, das Führen eines Gastronomiebetriebes, das Betreiben von Bars u.a., Methfesselstraße 88, 20253 Hamburg (AG Hamburg, HRB 146170), vertr. d.: 1. Farzard Abdollahi, (Geschäftsführer), 2. Ted Ernst Marcuse, (Geschäftsführer), i
st am 04.09.2026 um 11:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.11.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.11.2026, 11:45 Uhr, Raum B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.09.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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