Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S-biosystems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Obergraben 23, 57072 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11804
EUID
DER2909.HRB11804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 213/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen
Adresse
Kölner Straße 58, 57072 Siegen
Telefon
0271/2319010
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 09:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Berichtstermin
04.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
30.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Systemen und Zubehör für biologische und andere wissenschaftliche Anwendungen, sowie die dazugehörige Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S-biosystems GmbH ist am 01.01.2024 um 09:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 16.11.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.02.2024. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind am 04.03.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. Am 03.01.2024 ist die Anzeige eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 30.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freude…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freudenberg
ist am 03.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 213/23
Amtsgericht Siegen, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freudenberg
Geschäftszweig: Die …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freudenberg
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Systemen und Zubehör für biologische und andere wissenschaftliche Anwendungen, sowie die dazugehörige Software.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen, Telefon: 0271/2319010, Fax: 0271/2319014.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 04.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
25 IN 213/23
Amtsgericht Siegen, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freude…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11804 eingetragenen S-biosystems GmbH, Obergraben 23, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Zander, Am Kochsfeld 12, 57258 Freudenberg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 213/23
Amtsgericht Siegen, 08.05.2025
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