Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S + R Küchenkonzepte UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schulstraße 8, 58285 Gevelsberg
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10914
EUID
DER2602.HRB10914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 126/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2025 , 12:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.08.2025
Berichtstermin
22.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist 1.) der Handel und die Montage von Komplettküchen, wie auch alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2.)Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet scheinen den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 26.06.2025 um 12:37 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S + R Küchenkonzepte UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Eröffnung erfolgt auf Anträge zweier Gläubiger, die am 17.10.2024 und am 23.01.2025 eingegangen sind. Zugleich werden die Verfahren 109 IN 126/24 und 109 IN 11/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 08.08.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 126/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB10914 eingetragenen S + R Küchenkonzepte UG (haftungsbeschränkt), Schulstr. 8, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Rütz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 126/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB10914 eingetragenen S + R Küchenkonzepte UG (haftungsbeschränkt), Schulstr. 8, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Rütz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.06.2025, um 12:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 17.10.2024 und am 23.01.2025 bei Gericht eingegangenen Anträge zweier Gläubiger.
Zugleich werden die Verfahren 109 IN 126/24 und 109 IN 11/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 126/24
Hagen, 26.06.2025
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