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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Verkauf von Waren aller Art über Internetplattformen, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Elektroklein- und - großgeräten, ferner Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Transport von Gütern aller Art, auch Möbeltransporte, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehender Arbeiten.
Das Amtsgericht Paderborn hat am 16.06.2026 um 09:13 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der S & S Goldstone GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14693, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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