Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAB Immobilien-Betreuung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 5209
EUID
DEM1202.HRB5209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 98/11 Kr
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ernst Bär
Adresse
Amselweg 6, 14624 Dallgow-Döberitz
Termine & Fristen
Aufhebung
03.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Immobilien-Betreuung GmbH ist am 03.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 98/11 Kr: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Immobilien-Betreuung GmbH, zuletzt Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v.d.H. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 5209), vertr. d.: Ernst Bär, als GF der SAB Immobilien-Betreuung GmbH, Amselweg 6, 14624 Dallgow-Döberitz, (Geschäftsführer), ist am 03.…
61 IN 98/11 Kr: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Immobilien-Betreuung GmbH, zuletzt Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v.d.H. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 5209), vertr. d.: Ernst Bär, als GF der SAB Immobilien-Betreuung GmbH, Amselweg 6, 14624 Dallgow-Döberitz, (Geschäftsführer), ist am 03.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.08.2026
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