Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 27578
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Insolvenzprofil
SAB Keßler Schraub- und Prüftechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 27578
EUID
DER1101.HRA27578
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 145/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt
Adresse
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
28.08.2026 , 08:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2026
Berichtstermin
21.09.2026 , 12:15 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 28.08.2026 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Keßler Schraub- und Prüftechnik GmbH & Co. KG eröffnet, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27578 eingetragen; die persönlich haftende Gesellschafterin ist die SAB Verwaltung GmbH (HRB 102505). Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 21.09.2026 um 12:15 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt, in dem unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 08.10.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 145/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27578 eingetragenen SAB Keßler Schraub- und Prüftechnik GmbH & Co. KG, Gänsestraße 43, 40593 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 145/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 27578 eingetragenen SAB Keßler Schraub- und Prüftechnik GmbH & Co. KG, Gänsestraße 43, 40593 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102505 eingetragene SAB Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftführer Herr Jürgen Keßler und Herr Eugen Janus
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.08.2026, um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Montag, 21.09.2026, 12:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung des Geschäftsbetriebs bzw. Übertragung der Abwicklung des bestehenden Auftragsbestands sowie Fortführung bereits entsprechend begonnener und vorbereiteter Aufträge auf eine Erwerbergesellschaft. Die Übertragung kann auch an besonders Interessierte i.S.v. 162 InsO erfolgen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 08.10.2026 .
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 145/26
Düsseldorf, 28.08.2026
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