Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Adresse
Mauritiusring 2, 66636 Tholey
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 11746
EUID
DEV1109.HRA11746
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 21/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Heinrich-Barth-Straße 20, 66115 Saarbrücken
Telefon
0681/ 9833 970
Termine & Fristen
Antragseingang
24.04.2023
Eröffnung
24.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2024
Niederlegung Unterlagen
03.04.2024
Prüfungstermin
17.04.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG ist am 24.01.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 24.04.2023 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden und unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.04.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Forderungsliste, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 03.04.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 21/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11746 eingetragenen SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, di…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 21/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11746 eingetragenen SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102119 eingetragene Steuerungs- und Anlagentechnik Verwaltungs GmbH, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Helmut Paul Zimmer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Björn-Till Till, Heinrich-Barth-Straße 20, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 9833 970, Fax: 0681/ 9833 9748.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
111 IN 21/23
Saarbrücken, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11746 eingetragenen SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch die persönlich haf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11746 eingetragenen SAB Schaltanlagenbau Tholey GmbH & Co. KG, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102119 eingetragene Steuerungs- und Anlagentechnik Verwaltungs GmbH, Mauritiusring 2, 66636 Tholey, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Helmut Paul Zimmer,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 28.10.2024
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