Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 705065
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Insolvenzprofil
SAB Werkzeugbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Amselstraße 25, 68307 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 705065
EUID
DEB8535.HRB705065
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1533/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.06.2024
Widerspruchsfrist
05.08.2024
Einstellung
11.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Formen, Werkzeugen und Modellen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Im Verfahrensschritt vom 01.07.2024 wurde die Prüfung der bis zum 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 11 und 12) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 05.08.2024 eingeräumt, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Das Verfahren ist am 11.12.2025 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 11 und 12) geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenhei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 11 und 12) geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 05.08.2024 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Das Verfahren ist schließlich wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Im Verfahrensschritt vom 01.07.2024 wurde die Prüfung der bis zum 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Im Verfahrensschritt vom 01.07.2024 wurde die Prüfung der bis zum 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 11 und 12) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 05.08.2024 eingeräumt, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Das Verfahren ist schließlich am 11.12.2025 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Im Verfahrensschritt vom 01.07.2024 erfolgte die Prüfung der bis zum 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAB Werkzeugbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler, ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 1 IN 1533/23 anhängig. Im Verfahrensschritt vom 01.07.2024 erfolgte die Prüfung der bis zum 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 05.08.2024 eingeräumt, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Das Verfahren ist am 11.12.2025 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Einstellungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglic…
1 IN 1533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.06.2024 nachträglich ang…
1 IN 1533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAB Werkzeugbau GmbH, Amselstraße 25, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Strümpler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705065
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 24.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.07.2024
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