Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg-Rinthe
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 8758
EUID
DER2909.HRB8758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 71/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Zollstockgürtel 63, 50969 Köln
Telefon
0221/34806702
Termine & Fristen
Antrag
17.03.2025
Eröffnung
04.06.2025 , 09:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Einsichtnahme
14.08.2025
Prüfungstermin
04.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 04.06.2025 um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 17.03.2025 eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 04.08.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist verzichtet worden. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 04.09.2025. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 14.08.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 71/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Bäcker, und Herrn Lars Bäcker,
Geschäfts…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 71/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8758 eingetragenen Sägewerk Bäcker und Krämer Verwaltungs-GmbH, Eichendorf 2, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Bäcker, und Herrn Lars Bäcker,
Geschäftszweig: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Sägewerk Bäcker und Krämer GmbH & Co. KG
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.06.2025, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, Telefon: 0221/34806702, Fax: 0221 34806704.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.09.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 71/25
Siegen, 04.06.2025
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