Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Safeguard Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 212201
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP1103.HRB212201
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 166/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 07:21 Uhr
Aufhebung
25.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowie allgemeine Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Sicherheitsdienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowie allgemeine Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (HRB 212201), ist am 09.06.2026 um 07:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Geschäftsführer der Antragsgegnerin ist Aizanat Ramazan. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier (InsoTreu, Braunschweig) bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH ist am 09.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu bestellt worden. Die Schu…
Über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH ist am 09.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 20.07.2026 erfolgt im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters, der Abschläge beinhaltet. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 09.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier bestellt worden. Am 25.08.2026 wurde die vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 09.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier bestellt worden. Am 25.08.2026 wurde die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Im Zuge des Verfahrens erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 25.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 07:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ve…
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 07:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/473-7336, Fax: 0531/473-7398, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.06.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorläufigen Insolvenzverwa…
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Abschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordert werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgese…
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 33.833,24 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Gem. der Auführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters war wegen der kurzen Verfahrensdauer ein Abschlag von 0,10 vorzunehmen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 09.06.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 I…
273 IN 166/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Safeguard Solution GmbH, Westbahnhof 5, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 212201), vertr. d.: Aizanat Ramazan, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 09.06.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Amtsgericht Braunschweig, 25.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.