Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18697
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAFELAB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Johann-Krane-Weg 42, 48149 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18697
EUID
DER2713.HRB18697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 54/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Piusallee 8, 48147 Münster
Telefon
0251/609652-0
Termine & Fristen
Eröffnung
07.04.2026 , 13:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Berichtstermin
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Labor- und Analysetätigkeiten und anderen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hygiene, Wasserhygiene und Umweltanalytik sowie die Beteiligung an Unternehmen, die den gleichen oder ähnlichen Unternehmenszweck erfüllen im gesetzlich zulässigen Umfang.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAFELAB GmbH ist am 07.04.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 01.09.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.06.2026. Die Unterlagen werden ab dem 16.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 16.06.2026 ist Rechtsanwalt Marcus Vorast zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung der Schwesternschaft BLUE SAFETY GmbH umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 54/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18697 eingetragenen SAFELAB GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Max-Winkelmann-Straße 42, 48165 Münster
wird wegen Zahlungsun…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 54/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18697 eingetragenen SAFELAB GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Max-Winkelmann-Straße 42, 48165 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.04.2026, um 13:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Telefon: 0251/609652-0, Fax: 025160965229.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
82 IN 54/25
Münster, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 54/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18697 eingetragenen SAFELAB GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Max-Winkelmann-Straße 42, 48165 Mün…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 54/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18697 eingetragenen SAFELAB GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, Max-Winkelmann-Straße 42, 48165 Münster
wird Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der im hiesigen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung der Schwesterngesellschaft BLUE SAFETY GmbH (lfd. Nr. 1 der Insolvenztabelle). In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
82 IN 54/25
Amtsgericht Münster, 16.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.