Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Safetrans GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14673
EUID
DER2108.HRB14673
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 699/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Stephan Höltershinken
Adresse
Marienstr. 126, 32425 Minden
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transportdienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Safetrans GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 146
673, ist die Schlussverteilung beschlossen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Höltershinken hat die Tätigkeit seit dem 21.03.2019 ausgeübt. Die Masse beträgt nach der Schlussrechnung 24.000,51 EUR, wobei für die Verteilung an die Gläubiger ein Betrag von 3.487,74 EUR zur Verfügung steht. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf zuletzt 396.311,93 EUR. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Eine Frist zur Stellungnahme zu den Unterlagen (Schlussrechnung, Vergütungsantrag, Schlussverzeichnis) ist bis zum 15.05.2026 gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokli…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Veröffentlichung vom 27.03.2026 ist als gegenstandslos zu betrachten. Die neue Veröffentlichung lautet wie folgt:
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 366.076,74 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.487,74 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokli…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 396.311,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.487,74 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokli…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokli…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673 eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski, Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
besondere Auslagen aufgrund der Übertragung der gerichtlichen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter gemäß § 8 Abs.3 InsO ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
zuzüglich Mehrwertsteuer auf besondere Zustellungsauslagen ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 21.03.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 24.000,51 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 9.600,20 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist durch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere durch die Bemessung der Zu- und Abschläge zu gewährleisten. Die in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026 aufgeführten Zuschläge sind nicht für sich allein, sondern übergreifend zu betrachten.
Die Berichterstattungen des Insolvenzverwalters während der Verfahrens sowie seine Erläuterungen in dem Vergütungsantrag vom 05.02.2026 zur Begründetheit der einzelnen Erhöhungstatbestände führen im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zur Festsetzung eines sachgerechten und angemessenen Gesamtzuschlages in Höhe von 20 Prozent.
Die Vergütung wird in Höhe von ... EUR festgesetzt.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Die Insolvenzgläubiger sowie die organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin wurden zu dem Vergütungsantrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 08.06.2026
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